Willkommen im Informationszentrum zur LAGA PN 98
Die LAGA PN 98 ist eine von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) beschlossene Richtlinie. Sie gibt umfassenden Vorgaben und Informationen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen in Deutschland vor. Somit dient sie als „Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen“.
Im Jahr 2019 sind die Bezüger der Richtlinie durch das LAGA-Forum Abfall-Untersuchung an die aktuelle Rechtslage angepasst worden. Auch nach dem Inkrafttreten der neuen Ersatzbaustoffverordnung vom 01.08.2023 gilt sie weiterhin als Regelapparat für die Probenahme von festen Abfällen. Ein Lehrgang mit anschließender Prüfung ist als Probenehmer nachzuweisen und mindestens alle 5 Jahre aufzufrischen.

Hilfestellungen und Informationen zur LAGA PN 98
» Durchführung

Durchführung der Probenahme nach LAGA PN 98
Weitere Infos zur » Durchführung der Probenahme finden Sie hier.
» Dokumentation

Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen des Protokolls?
» Unser ausgefülltes Probenahmeprotokoll inklusive hilfreicher Tippsfinden Sie hier!
» Rechtliches

Was Sie wissen sollten!
Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind, finden Sie » hier weitere Informationen.
Inhalte der LAGA-Richtlinie
- Klassifizierung von Abfällen
- Entsorgungswege
Die Richtlinie gibt vor, welche Entsorgungswege für die verschiedenen Abfallarten genehmigt sind. Außerdem werden klare Vorgaben zur umweltgerechten Verwertung und Entsorgung definiert, um negative Umweltauswirkungen zu reduzieren.
- Prüfmethoden
In der LAGA PN 98 werden unterschiedliche Prüfmethoden beschrieben, welche für die Analytik und Bewertung angewandt werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Abfälle richtig klassifiziert und behandelt werden.
- Dokumentationspflichten
Der Leitfaden schließt Anforderungen an die Dokumentation und Nachweisführung bei der Abfallentsorgung ein. Diese Pflicht soll Klarheit und Rückverfolgbarkeit schaffen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewähren.
Ziele der LAGA PN 98
Umweltschutz
Minimierung von Umweltschäden durch den korrekten Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen.
Ressourcenschonung
Förderung des Recyclings und der Wiederverwertung von Abfällen, um natürliche Ressourcen zu schonen.
Rechtskonformität
Unterstützung von Bauunternehmen, Entsorgungsbetrieben und Behörden bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis
Häufig gestellte Fragen zur LAGA PN 98:
Unter die LAGA PN 98 fallen hauptsächlich mineralische Abfälle wie Bauschutt, Straßenaufbruch oder Bodenaushub.
Die Einstufung erfolgt anhand von Untersuchungen der chemischen und physikalischen Eigenschaften der Abfälle. Dabei werden vor allem die Schadstoffe überprüft und mit den festgelegten Grenzwerten verglichen.
Die in mineralischen Abfällen enthaltenen Schadstoffe haben unterschiedliche Grenzwerte. Diese sind von der Verwertungsart und dem Verwertungsort abhängig. Wie diese zugeordnet und deklariert werden, können Sie » hier nachlesen.
Bei Fragen rund um die Probenahme finden Sie » hier unsere Hilfestellung.
Wenn Grenzwerte überschritten wurden, darf der betroffenen Abfall nicht ohne weiteres verwertet werden. In diesem Fall muss der Abfall entsprechend behandelt oder auf einer Deponie entsorgt werden, welche für die Aufnahme solcher Abfälle zugelassen ist.